anjesagt

Anjesagtes, Appjefahr'nes und manchmal auch Ausjedachtes
Dienstag, 11. Juni 2019
Krankheit und Diagnose
Diese unfassbare Müdigkeit wird nicht weniger.
Heute morgen habe ich mal wieder fast eine Stunde gebraucht, bis es mir gelang, die Augen nachhaltig offen zu halten, das hat mich dann so erschöpft, dass ich am liebsten sofort wieder eingeschlafen wäre.

Wenn man so einen angehenden Mediziner im Haus hat, gibt es natürlich auch jemanden, der sofort sein geballtes, frisch studiertes Wissen anwendet, wenn man Unwohlsymptome äußert. Seine möglichen Eventualdiagnosen klingen nun noch dramatischer als es jede Eigendiagnose von Tante Google je sein könnte, er findet es im übrigen auch eine gute Idee, wenn ich ihm schon mal die Passwortliste übergebe und vorsorglich ein paar Blankoblätter unterschreibe.
Ich weiß ja nicht so recht.

Aber gehorsame Mutter, die ich bin, bin ich dann heute auch brav erst mal zum Arzt gegangen, der dann einen Termin zur Blutentnahme vereinbarte - und dann sehen wir mal weiter.
Erfreulich fand ich, dass er mich von sich aus erst mal bis Ende der Woche krankgeschrieben hat, ich bin zwar anschließend ins Büro gefahren, kann dort aber nun mit gutem Gewissen spät kommen und früh wieder gehen.

Am Abend habe ich mögliche Krankheiten und ihre Diagnose weiter mit N. diskutiert, ich halte es mittlerweile aber wirklich für eine sehr gute Idee, dass er sich Psychiatrie als Schwerpunkt ausgesucht hat, denn immerhin kann er Panik, die er zunächst verbreitet hat, schon wieder sehr gut einfangen: "Mach dir keine Sorgen, dagegen gibt es Pillen."

Ich sehe der weiteren Krankheitsentwicklung also sehr gelassen entgegen, im Zweifel kriege ich dann Pillen, die mich vielleicht nicht gesund machen, die aber sicher dazu führen, dass es mich auch nicht mehr stört, krank zu sein
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... ¿hierzu was sagen?

 
Erfreulich fand ich, dass er mich von sich aus erst mal bis Ende der Woche krankgeschrieben hat, ich bin zwar anschließend ins Büro gefahren, kann dort aber nun mit gutem Gewissen spät kommen und früh wieder gehen.

Ähm, falls Sie selbtständig sind, handeln Sie sich damit gerade potenziell ein paar Probleme ein, sollten Sie angestellt sein, muss ihr Arbeitgeber Sie aus rechtlichen Gründen nach Hause schicken, wenn ihm die Krankmeldung vorliegt. Etwas anderes ist es, wenn Sie jetzt zum Beispiel zwei Tage daheim bleiben und dann vor Ende der prognostizierten AU wieder arbeiten gehen, weil sie wieder fit genug sind.

... ¿noch mehr sagen?  

 
Nun, hmmm,
wie so häufig bei rechtlichen Beurteilungen gilt auch hier: Es kommt darauf an.
Der Arbeitgeber muss einen Arbeitnehmer nur dann nach Hause schicken, wenn er durch die vorzeitige Aufnahme der Arbeit entweder sich selbst und seine Gesundung gefährdet oder eine Ansteckungsgefahr für andere Mitarbeiter darstellt.
Die pauschale Aussage: Zu Beginn der AU herrscht Arbeitsverbot und erst zum Ende hin darf der Arbeitnehmer selber entscheiden, wie fit er sich fühlt, die ist verkehrt.
Der Arbeitnehmer darf auch am ersten Tag der AU schon entscheiden, wie fit er sich fühlt und wie viel er arbeiten möchte. Allerdings hat auch der Arbeitnehmer eine Fürsorgepflicht, er muss nämlich ebenfalls darauf achten, dass er nichts macht, was seine rasche Gesundung gefährdet, aber wenn beide Seiten, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Fürsorge sorgfältig überlegt einsetzen, dann spricht nichts dagegen, dass ein Arbeitnehmer auch während einer Krankschreibung jeden Tag ein bisschen arbeitet. - Eben so viel, dass es nicht seiner Gesundung schadet, und im Zweifel wird der Arbeitnehmer das im Rahmen dieser Fürsorgepflicht sehr gut selber beurteilen können. (Unterstellt, es handelt sich nicht um eine psychische Störung, bei der der Arbeitnehmer beurteilungsunfähig ist).

Bei Selbstständigen greift natürlich nicht das Arbeitsrecht, das setzt eine abhängige Beschäftigung voraus. Selbstständige bekommen nur dann ein Problem, wenn sie sich krankschreiben lassen und sich auf Grundlage dieser Krankschreibung Krankentagegeld von ihrer Versicherung auszahlen lassen, währenddessen aber fröhlich weiter gearbeitet haben. Das wäre dann Versicherungsbetrug.

Ich bin wegen eines noch nicht näher diagnostizierten Erschöpfungszustands krankgeschrieben worden. Ich finde es ausgesprochen angenehm, dass ich mit dieser AU nicht meine offiziell geschuldete Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag ableisten muss, sondern im Rahmen der Lohnfortzahlung einfach mein volles Gehalt weiter bekomme. Ich fühle mich aber durchaus fit genug, um vielleicht so 3-4 Stunden zu arbeiten, und dann wieder ins Bett zu gehen, um mich auszuruhen. Wenn ich auf die Signale meines Körpers höre und das zusätzlich noch mit dem Arzt besprochen habe, dann habe ich als Arbeitnehmer meiner Fürsorgepflicht ausreichend Genüge getan. Wenn ich das genau so meinem Arbeitgeber erkläre, dann hat der seine Fürsorgepflicht ebenfalls erfüllt und wir handeln komplett im rechtlich grünen Bereich.
Und auch wenn Gähnen ansteckend ist, so gehe ich doch nicht davon aus, dass ich darüber hinaus andere Infekte bei meinen Kollegen verbreiten kann, also auch hier keine Gefahr ;-)