anjesagt

Anjesagtes, Appjefahr'nes und manchmal auch Ausjedachtes
Samstag, 16. Juni 2018
Ich bin fast fertig
mit meiner eigenen Steuererklärung.
Mehr als 80% ist erledigt, der Rest ist jetzt wirklich nicht mehr so schlimm, das schaffe ich dieses Wochenende.
Das Gemeine ist ja, dass mir das Finanzamt keine Fristverlängerung gewährt, 0, nada, nix. Heute kam schon die Mahnung mit letzter Fristsetzung. Wenn ich bis zum 25.6. nicht abgegeben habe, greifen sie zu drastischeren Methoden und einen Verspätungszuschlag können sie mir jetzt auch schon aufbrummen, einfach so, weil sie es können.
Ich meine, dieses Amt, bei dem ich veranlagt werde, ist schon besonders auffällig unverschämt und gnadenlos im Umgang mit seinen Steuerpflichtigen, die Ämter, mit denen ich beruflich deutlich häufiger zu tun habe, sind zum Glück eindeutig freundlicher, verständnisvoller und unterstützender bei der täglichen Arbeit, deutlich mehr Partner als Gegner. Aber jedes Finanzamt ist anders, wobei allen gemein ist, dass sie meist klar erkennbar die der Gesinnung ihres Vorstehers ausleben. „Mein“ Finanzamtsvorsteher scheint so ein kleiner, verkappter Seehoferfan zu sein: „Ich bin der Bestimmer und dulde weder Schlampereien, noch Faulheit oder Regelverstöße. Wenn die Frist zur Abgabe der Steuererklärung der 31.05. ist, dann ist die Frist der 31.05., Ausreden werden nicht angehört. Abweichler erbarmungslos gejagt.

Ich habe mit so einer blödsinnigen Vorschriftshörigkeit ja ein grundsätzliches Problem und bin regelmäßig schwer versucht, mir daraus ein Späßchen zu machen, aber jetzt bin ich wirklich fast fertig, dann ist es bald für dieses Jahr auch wieder gegessen
.
(Abgelegt in anjesagt und bisher 533 x anjeklickt)

... ¿hierzu was sagen?

 
Soweit ich weis
darf man, wenn man seine Einkommensteuer selbst macht, ohne besondere Begründung eine Fristverlängerung bis zum 30.9. beantragen und bekommt die normaler Weise auch gewährt. Das sollte man aber schriftlich machen, um etwas in der Hand zu haben.

... ¿noch mehr sagen?  

 
jaja, das Problem ist nur, dass man kein Recht darauf hat, dass einem diese fristverlängerung auch gewährt wird.
Selbstverständlich habe ich einen Antrag gestellt, der wurde aber abgelehnt.
Und so, wie ich keinen besonderen Grund angeben muss, wenn ich die Fristzverlängerung beantrage, muss das Finanzamt keinen besonderen Grund angeben, wenn sie sie ablehnen.
Und genau deshalb ärgere ich mich ja, aber das FA sitzt immer am längeren Hebel.