Sonntag, 18. Januar 2026
Hochzeitsvorbereitungen
anje, 23:21h
Heute waren wir eingeladen bei einem Paar, das schon seit einigen Jahren in dem gemeinsam gebauten Haus (kinderlos) zusammenlebt, inzwischen mittleren Alters ist und weil sie noch mal Abwechslung in ihr Leben bringen wollen, haben sie beschlossen, zu heiraten.
Als sie vor sechs oder sieben Jahren den Hausbau planten, habe ich ihnen damals einen GbR-Vertrag gemacht, über den das Eigentum an der Immobilie vollkommen fair und sicher geregelt ist, so dass damals eine Ehe noch als überhaupt nicht notwendig erschien, zumindest nicht, um die finanzielle Seite abzusichern.
Inzwischen haben die zwei schon eine Menge großer Partys gefeiert, von Richtfest über Einweihung und 50. Geburtstag (der Frau), weshalb eine Hochzeit jetzt eine willkommene Möglichkeit für die nächste große Party bietet. Die Frage nach Kindern hatte die biologische Uhr inzwischen final erledigt, so dass so etwas wie Taufe oder Einschulung nicht mehr als Partyanlass zur Verfügung steht.
Deshalb ist jetzt also eine Hochzeit geplant und weil ich die zwei immerhin schon so gründlich gebrieft hatte, dass wenn Heirat, dann bitte nur mit Ehevertrag, sollte der heute besprochen werden.
Mich fasziniert es ja immer sehr, wenn ich mit Menschen zu tun habe, die wirklich überhaupt keinen Schimmer von den normalen Grundlagen des Deutschen Rechts haben und völlig hemmungslos erstaunt sind, wenn ich ihnen offenbare, dass ein Trauschein den romantischen Liebesschwur des "was mein ist, ist auch dein" nicht automatisch beeinhaltet, sondern dass auch verheiratete Ehepartner immer noch ihr eigenes, individuelles Vermögen haben und dass, ohne Ehevertrag, der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft nur bedeutet, dass bei Beendigung der Ehe derjenige einen finanziellen Ausgleichsanspruch an den anderen hat, dessen Vermögen in der Ehe weniger gewachsen ist.
Mich fasziniert das deshalb so, weil für mich der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz genauso selbstverständlich ist, wie der zwischen Tag und Nacht. Und auch wenn man durchaus die Nacht zum Tag machen kann, so bleibt auch bei Eigenbesitz die definierte Unterscheidung sauber bestehen, durch einen Trauschein geht kein Eigentum über.
Nach dem ich heute den beiden diesen Unterschied ausführlich und mit mehrfachen Wiederholungen und Beispielen erklärt habe, erkannten sie, dass so ein Ehevertrag überhaupt nicht kompliziert ist und dass sie im Zweifel mit einem modifizierten Zugewinn am besten beraten sind, denn wenn die Ehe nicht durch Scheidung, sondern durch Tod endet, dann wäre eine echte Gütertrennung schon rein steuerlich keine sinnvolle Sache.
Am Ende des Tages waren die zwei also sehr zuversichtlich und zufrieden, dass sich das Thema recht problemlos regeln lässt, sie machen jetzt einen Termin bei einem Anwalt, lassen einen passenden Vertrag aufsetzen und können sich vor allem ohne Zeitdruck erst mal entspannt ihren Hochzeitsvorbereitungen widmen.
Damit wäre dieses Thema also erledigt, sehr viel mehr habe ich heute aber auch nicht gemacht, denn mit Fahrtzeit waren wir für diesen Besuch fast zwölf Stunden unterwegs - das heißt also, der Tag ist schon vorbei und was ich mit der Nacht jetzt mache, kann ich mir ab sofort überlegen
.
Als sie vor sechs oder sieben Jahren den Hausbau planten, habe ich ihnen damals einen GbR-Vertrag gemacht, über den das Eigentum an der Immobilie vollkommen fair und sicher geregelt ist, so dass damals eine Ehe noch als überhaupt nicht notwendig erschien, zumindest nicht, um die finanzielle Seite abzusichern.
Inzwischen haben die zwei schon eine Menge großer Partys gefeiert, von Richtfest über Einweihung und 50. Geburtstag (der Frau), weshalb eine Hochzeit jetzt eine willkommene Möglichkeit für die nächste große Party bietet. Die Frage nach Kindern hatte die biologische Uhr inzwischen final erledigt, so dass so etwas wie Taufe oder Einschulung nicht mehr als Partyanlass zur Verfügung steht.
Deshalb ist jetzt also eine Hochzeit geplant und weil ich die zwei immerhin schon so gründlich gebrieft hatte, dass wenn Heirat, dann bitte nur mit Ehevertrag, sollte der heute besprochen werden.
Mich fasziniert es ja immer sehr, wenn ich mit Menschen zu tun habe, die wirklich überhaupt keinen Schimmer von den normalen Grundlagen des Deutschen Rechts haben und völlig hemmungslos erstaunt sind, wenn ich ihnen offenbare, dass ein Trauschein den romantischen Liebesschwur des "was mein ist, ist auch dein" nicht automatisch beeinhaltet, sondern dass auch verheiratete Ehepartner immer noch ihr eigenes, individuelles Vermögen haben und dass, ohne Ehevertrag, der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft nur bedeutet, dass bei Beendigung der Ehe derjenige einen finanziellen Ausgleichsanspruch an den anderen hat, dessen Vermögen in der Ehe weniger gewachsen ist.
Mich fasziniert das deshalb so, weil für mich der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz genauso selbstverständlich ist, wie der zwischen Tag und Nacht. Und auch wenn man durchaus die Nacht zum Tag machen kann, so bleibt auch bei Eigenbesitz die definierte Unterscheidung sauber bestehen, durch einen Trauschein geht kein Eigentum über.
Nach dem ich heute den beiden diesen Unterschied ausführlich und mit mehrfachen Wiederholungen und Beispielen erklärt habe, erkannten sie, dass so ein Ehevertrag überhaupt nicht kompliziert ist und dass sie im Zweifel mit einem modifizierten Zugewinn am besten beraten sind, denn wenn die Ehe nicht durch Scheidung, sondern durch Tod endet, dann wäre eine echte Gütertrennung schon rein steuerlich keine sinnvolle Sache.
Am Ende des Tages waren die zwei also sehr zuversichtlich und zufrieden, dass sich das Thema recht problemlos regeln lässt, sie machen jetzt einen Termin bei einem Anwalt, lassen einen passenden Vertrag aufsetzen und können sich vor allem ohne Zeitdruck erst mal entspannt ihren Hochzeitsvorbereitungen widmen.
Damit wäre dieses Thema also erledigt, sehr viel mehr habe ich heute aber auch nicht gemacht, denn mit Fahrtzeit waren wir für diesen Besuch fast zwölf Stunden unterwegs - das heißt also, der Tag ist schon vorbei und was ich mit der Nacht jetzt mache, kann ich mir ab sofort überlegen
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